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Migrationsministerin Denstädt: „Meilenstein in der Migrationspolitik unseres Landes“

30/2023
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Das Thüringer Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Errichtung eines Amtes für Migration und Integration beschlossen. Dazu betont Doreen Denstädt, Thüringer Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: „Die Errichtung des neuen Amts ist ein Meilenstein in der Migrationspolitik unseres Landes. Wir werden damit unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für dieses überaus wichtige Thema gerecht – und legen den Grundstein für eine geordnete Zuwanderung, die nicht zuletzt auch den Wohlstand Thüringens sichert.“

Konkret sollen zwei Abteilungen des Landesverwaltungsamts, die bisher unter verschiedener Dienst- und Fachaufsicht standen, in das neue Amt eingebracht und künftig zentral aus einer Hand gesteuert werden. Ihr Aufgabenzuschnitt wird genau dem Zuschnitt des zuständigen Ministeriums entsprechen. Außerdem wird in dem neuen Amt eine zentrale Stelle geschaffen, die bei Bearbeitung von Visumsanträgen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Fachkräften zur zuständigen Ausländerbehörde wird.

„Die kommunalen Ausländerbehörden werden so von Arbeit entlastet, um sich voll auf die verbleibenden Aufgaben konzentrieren zu können. Die Wirtschaft erhält einen einheitlichen Ansprechpartner, der durch die Bündelung der Anfragen über das entsprechende Know-How verfügt, um die Anfragen zuverlässig und schnell zu beantworten“, sagte Denstädt.

Migration sei ungemein wichtig, um den bereits jetzt spürbaren Arbeitskräftemangel in Thüringen abzufedern, betonte die Ministerin. „Je schneller wir damit beginnen, die Zuwanderung als Fakt zu akzeptieren, und lernen, sie besser zu steuern, umso mehr werden wir allen gerecht: den Migrantinnen und Migranten, den Thüringer Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen und der Wirtschaft.“

Laut Denstädt steht die Wirtschaft dem geplanten Amt grundsätzlich positiv und zustimmend gegenüber, genauso wie alle anderen gesellschaftlichen Gruppierungen, die bisher zu dem Gesetzentwurf angehört wurden – von den kommunalen Spitzenverbänden über juristische Vereinigungen, Organisationen aus der Flüchtlingshilfe bis hin zum Beamtenbund.

Nun erhofft sich die Ministerin auch vom Landtag eine sachorientierte Beratung sowie ein konstruktives Votum, um das Vorhaben zügig umsetzen zu können. In der Migrationspolitik, so Denstädt, gehe es zuerst darum, Geflüchteten, die bei uns Schutz suchten vor Verfolgung, Krieg und lebensbedrohlicher Ausgrenzung, zu helfen. Zuwanderung müsse aber auch praktikabel ausgestaltet sein. „Genau das schaffen wir mit dem Amt für Migration und Integration: ein Instrument, dass unseren humanitären Ansprüchen gerechnet wird und mit dem wir zugleich die gewünschte Zuwanderung noch gezielter und effizienter handhaben können.“

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