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Denstädt: Bestenauslese ist Leitbild bei Besetzungsverfahren

29/2024
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

„Bei der Besetzung der Leitung der Staatsanwaltschaft Erfurt gibt es keinen Skandal“, sagt Thüringens Justizministerin Doreen Denstädt. „Es wird zwar versucht, einen zu konstruieren, aber dafür gibt es keinerlei Grundlage.“

Denstädt weiter: „Das Vorgehen des Ministeriums war durch eine intensive Befassung und Prüfung mit der Frage gekennzeichnet, welcher Bewerber für das ausgeschriebene Amt am besten geeignet ist. Deshalb wurden seitens des TMMJV in Ergänzung zu den von den jeweiligen Dienstvorgesetzten erstellten Beurteilungen auch Auswahlgespräche geführt. Diese haben dem Ministerium einen persönlichen Eindruck von den Bewerbern vermittelt, was in die Auswahlentscheidung eingeflossen ist. Das VG Gera ist hingegen in seinem Beschluss zu der Bewertung gelangt, dass Auswahlentscheidungen grundsätzlich allein aufgrund von dienstlichen Beurteilungen zu treffen sind. Zugleich hat das Gericht festgestellt, dass eine Prognose über den Ausgang des nunmehr neu durchzuführenden Auswahlverfahrens nicht möglich und auch die Erfolgsaussicht des im Ausgangsverfahrens nicht zum Zuge gekommenen Bewerbers offen ist.“

Zur Befassung des Gerichtes mit dem Besetzungsverfahren sagt Denstädt: „Es ist im Rechtsstaat eine völlig legitime und normale Verfahrensweise, dass Gerichte bei juristischen Differenzen entscheiden. Das ist der einzig richtige Weg. Ein Skandal ist es allenfalls, dass von interessierter Seite daraus ein Skandal herbeigeredet werden soll. Denn ein solches Dahergerede untergräbt das Vertrauen in staatlichen Institutionen und schadet damit der Demokratie insgesamt.“

 

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