Der ESF+ verfolgt allgemeine Ziele wie die Gewährleistung von Chancengleichheit, den Zugang zum Arbeitsmarkt, faire Arbeitsbedingungen, den Sozialschutz und die Inklusion sowie ein hohes Gesundheitsschutzniveau. „Damit ist dieses Instrumentarium geradezu maßgeschneidert für die Ziele des behandlerischen Vollzugs“, so Denstädt. „Die schulische und berufliche Qualifizierung der Gefangenen ist in der Regel nach wie vor ungenügend, was alle Akteure vor nicht eben geringe Herausforderungen stellt. Für uns ergibt sich daraus der Auftrag, den Gefangenen durch Maßnahmen der schulischen und beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der vorberuflichen Qualifizierung notwendige Fähigkeiten zur Eingliederung und zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Haftentlassung zu vermitteln.“
Die schulische und berufliche Qualifizierung sind seit langem fester Bestandteil des Thüringer Strafvollzug. Beginnend ab 1997 wurde das Angebot an Qualifizierungsmaßnahmen sukzessive ausgeweitet, wobei sich die Finanzierung überwiegend auf Mittel aus dem ESF stützte. Um das Angebot an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen zielgruppengerecht und zukunftssicher zu gestalten, wurde das Projekt B.I.S.S. – Berufliche Integration von Strafgefangenen und Strafentlassenen – konzipiert, das seit 2008 im Thüringer Justizvollzug umgesetzt wird. An der Umsetzung sind alle Thüringer Justizvollzugseinrichtungen, externe Bildungsträger, die Bundesagentur für Arbeit, das Landesverwaltungsamt sowie das Sozial- und das Justizministerium beteiligt.
„Diese unentbehrliche Investition in ‚B.I.S.S.‘ ermöglicht uns, vielfältige und qualitativ hochwertige Bildungsangebote für die Gefangenen vorzuhalten“, sagt Denstädt. „Die Maßnahmen sind ein wichtiger Baustein dafür, den Gefangenen eine Perspektive für ein straffreies Leben nach der Entlassung zu eröffnen und damit einen ganz wesentlichen Beitrag für die soziale Integration zu leisten.“