Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz erlassen und legte das Fundament für die rechtsstaatliche Ordnung der Bundesrepublik. „Seit über 70 Jahren regelt und schützt das Grundgesetz auch die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der Beziehung zum Staat“, so Adams. „Entstehung und Entwicklung von Verfassung und Staat fußen zwar auf philosophischen Überlegungen, politischen Weichenstellungen und juristischen Entscheidungen. Doch ihren Wirkungen begegnen sie den Menschen alltäglich – ob nun beim Autofahren, beim Online-Einkauf oder den Zeiten für das Rasenmähen.“ Damit ist das Grundgesetz zu einem prägenden Element der Lebenswirklichkeit geworden.
„Leben bedeutet Wandel und daher müssen auch die Regeln dafür immer wieder geprüft und gegebenenfalls sich verändernden Umständen angepasst werden“, sagt Adams. „Mit dem Grundgesetz wurde der Bundesrepublik eine parlamentarisch-demokratische Ordnung als Rahmen für diesen Prozess gegeben. Innerhalb dieser kann sich der Staat als beweglicher Organismus zeigen, der immer versucht, auf die optimale Lösung hinzusteuern. Dies hat er immer wieder bewiesen, gerade auch in der Corona-Pandemie. Selten sind Meinungen, Überzeugungen und Widersprüche so aufeinandergeprallt wie im vergangenen Jahr. Das ist mitunter unbequem oder gar ärgerlich, doch gerade im Ringen um die besseren Argumente liegt der Impuls für weitere Entwicklung. Das Grundgesetz gibt uns die Basis und Möglichkeiten dafür.“