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Justizministerkonferenz: Thüringen stößt Streichung des Begriffs „Zuchtmittel“ im Jugendgerichtsgesetz an

22/2024
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Die Verwendung des Begriffes „Zuchtmittel“ im Jugendgerichtsgesetz soll gestrichen werden. Das ist ein Ergebnis der heute zu Ende gegangenen 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Hannover, an der auch Thüringens Justizministerin Doreen Denstädt teilgenommen hat.

„Ich freue mich sehr, dass der Thüringer Antrag einstimmig angenommen wurde“ sagt Denstädt. „Der während der NS-Diktatur in das Jugendgerichtsgesetz eingeführte Begriff bringt das faschistische Menschenbild zum Ausdruck. Drill galt als wichtigstes Mittel der Disziplinierung. Das widerspricht dem heutigen Ansatz, die jungen Menschen erzieherisch so zu fördern, dass sie eigenverantwortlich und gemeinschaftsfähig handeln können. Der Begriff Zuchtmittel bedarf daher dringend einer Revision.“ Das Bundesministerium der Justiz soll nun einen Gesetzentwurf erarbeiten.

Die Justizministerkonferenz beschäftigte sich auch mit dem Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Frage, wie sich die freiheitliche demokratische Grundordnung und ihre Institutionen gegen Verfassungsfeinde besser verteidigen können. Ausgehend von den Ergebnissen der Arbeitsgruppe halten sie eine spezifische Regelung zur Stärkung der unabhängigen und unparteilichen Stellung des Bundesverfassungsgerichts und zur Wahrung seiner Funktionsfähigkeit für dringend geboten. Die konkrete Ausgestaltung werden Bund und Länder gemeinsam finden.

In ihrem Beschluss „Demokratiestärkung durch strafrechtlichen Schutz vor Hasskriminalität“ drücken die Justizministerinnen und Justizminister ihre Sorge vor einer gesamtgesellschaftlichen Zunahme von rassistischen, antisemitischen oder sonstigen menschenverachtenden Beleidigungen aus. Das Bundesministerium der Justiz soll daher prüfen, ob Beleidigungen, die einen rassistischen, antisemitischen oder sonstigen menschenverachtenden Inhalt haben oder von derartigen Beweggründen getragen sind und damit die Grundwerte eines freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens berühren, unabhängig vom Vorliegen eines Strafantrags verfolgbar sein sollten.

Die Justizministerkonferenz beschäftigte sich auch mit zahlreichen weiteren drängenden rechtspolitischen Themen.

Beschlüsse der Konferenz

 

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