Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Denstädt: „Amtsgerichte erhalten, Extremistinnen und Extremisten im juristischen Vorbereitungsdienst verhindern und Tierschutz stärken“ - Thüringen setzt bei der anstehenden Justizministerkonferenz Akzente

21/2023
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Thüringen bringt bei der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in der kommenden Woche einen Beschlussvorschlag gemeinsam mit mehreren anderen Ländern zur Anhebung des Zuständigkeitsstreitwertes für die Amtsgerichte ein. Justizministerin Doreen Denstädt sagt dazu: „Allein im Hinblick auf die zwischenzeitliche Inflationsentwicklung muss hier gehandelt werden.“

Im Jahr 1993 wurde für die Amtsgerichte ein Zuständigkeitsstreitwert von 10.000 Mark (5.112,92 Euro) festgelegt. Um die damals angestrebte Geschäftsverteilung zwischen Amts- und Landgerichten wiederherzustellen, wäre bis Ende 2023 schon allein rechnerisch aufgrund der Preisentwicklung eine Erhöhung des Wertes auf 8.576,05 Euro notwendig. „Wir brauchen zeitnah eine Anpassung für die Amtsgerichte auf 8.000 Euro“, sagt Denstädt. „Zudem sollte es weitere streitwertunabhängige Zuständigkeiten für verschiedene Sachgebiete geben“. Dies könnten bei den Amtsgerichten Streitigkeiten wegen Fluggastrechten und dem Nachbarrecht sein, bei den Landgerichten Vergabesachen oder Streitigkeiten aus Heilbehandlungen.

„Ein Zuwarten mit der Streitwertanpassung würde wegen der zurzeit immer noch hohen Inflation rasch zu einer erheblichen Schwächung der Amtsgerichte führen. Ihre Stärkung ist auch ein wichtiger Beitrag zur bürger- und ortsnahen Justiz“, so Denstädt. Eine Erhöhung des Zuständigkeitswertes wird auch personal- und gerichtsorganisatorische Auswirkungen nach sich ziehen. Damit der tatsächliche Arbeitsaufwand auch weiterhin zutreffend in der Personalbedarfsberechnung berücksichtigt wird, soll die Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung mögliche Konsequenzen für den durchschnittlichen Bearbeitungsaufwand eines Verfahrens prüfen.

Thüringen setzt zudem gemeinsam mit Sachsen einen Beschlussvorschlag auf die Agenda der Justizministerkonferenz, der das Ziel hat, die Aufnahme von Bewerbern in den juristischen Vorbereitungsdienst, die die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv bekämpfen, entschlossen entgegenzutreten. „Dafür müssen die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten im Umgang mit Bewerberinnen und Bewerbern aus extremistischen Umfeldern geklärt werden“, so Denstädt.

Ferner setzt sich Thüringen gemeinsam mit Sachsen bei der Justizministerkonferenz für ein effektiveres Tierschutzrecht ein. Die rechtliche Behandlung von Tieren ist durch eine stärkere Betonung des Tierwohls weiterzuentwickeln. Dabei bedarf es unter anderem der Prüfung, ob die einzige Strafvorschrift des Tierschutzgesetzes novelliert oder in das Kernstrafrecht überführt werden sollte.

Unsere sozialen Netzwerke: