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Arbeitsgelegenheiten erleichtern Integration

19/2025
Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

„Arbeitsgelegenheiten stellen ein wichtiges Element der Integration von Asylbewerbern in unsere Gesellschaft dar“, sagt Migrationsministerin Beate Meißner. „Sie erleichtern den Spracherwerb, fördern die berufliche Orientierung und unterstützen die Bildung sozialer Kontakte.“

Die Verpflichtung Asylsuchender, ihnen angebotene Arbeitsgelegenheiten wahrzunehmen, ergibt sich aus gesetzlichen Regelungen, so des § 5 Asylbewerberleistungsgesetz, die diese Arbeitsgelegenheiten unter bestimmten Bedingungen vorschreiben, insbesondere wenn eine Beschäftigungsmöglichkeit besteht. Die meisten Kommunen setzen die Arbeitspflicht auch um, allerdings in sehr unterschiedlichem Umfang.

„Durch eine Beschäftigung können sich Asylbewerber einbringen und auch ihr Selbstwertgefühl steigern“, sagt Meißner. „Wer an solchen Programmen teilnimmt, ist weniger gefährdet, in Perspektivlosigkeit oder gar Kriminalität abzugleiten. Zudem können Vorurteile abgebaut werden.“

Die Erfahrungen der Kommunen mit der Arbeitspflicht sind positiv. „Es gibt nur wenige Ausnahmen“, so Meißner. „Gegebenenfalls können und müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.“ So ist eine Leistungskürzung möglich.

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