Ein zentraler Punkt der von der Konferenz beschlossenen Leitantrages ist die Schaffung von Landesausländerbehörden, die die Verfahren verschlanken sollen und eine effizientere Bearbeitung ermöglichen. Meißner betonte, dass Thüringen bereits bundesweit Maßstäbe setze. „Damit schaffen wir klare Zuständigkeiten und entlasten zugleich Kommunen wie Verwaltung. Für eine gelingende Fachkräfteeinwanderung ist das ein entscheidender Schritt“, so Meißner. „Wir brauchen Zuwanderung, aber wir müssen unterscheiden zwischen denen mit Bleibeperspektive und denen, die kein Bleiberecht haben.“ Wer in Thüringen Schutz suchen, arbeiten, Verantwortung übernehmen und Teil unserer Gesellschaft sein will, ist willkommen. Aber: Wer unsere Regeln missachtet, kann nicht mit unserer Unterstützung rechnen. Wir brauchen eine Willkommenskultur mit Rückgrat – geprägt von Klarheit, Konsequenz und Wertschätzung gegenüber denen, die sich anstrengen“, so Ministerin Meißner. Besonders die differenzierte Betrachtung zwischen Bleibeperspektive und Rückführung bleibe für Thüringen zentral.
Gemeinsam mit Bayern hat Thüringen zur „Göttinger Erklärung“, die ebenfalls verabschiedet worden ist, eine Protokollerklärung abgegeben. Ministerin Meißner: „Wir unterstützen das Ziel, Integration voranzubringen, aber dazu gehört auch, Herausforderungen klar zu benennen. Die Erklärung bleibt in dieser Hinsicht zu einseitig.“ Die aktuelle Migrationslage sei komplex. Es brauche klare Regeln, eine realistische Differenzierung nach Aufenthaltsstatus und Bleibeperspektive sowie eine konsequente Steuerung. „Wir dürfen nicht den Eindruck erwecken, als sei Zuwanderung in jeder Form unproblematisch. Das gefährdet die gesellschaftliche Akzeptanz – auch gegenüber denen, die wir dringend brauchen.“ Thüringen bekennt sich zu einer pragmatischen Integrationspolitik: integrationsfreundlich, regelbasiert und zukunftsorientiert. „Wir gestalten das Zusammenleben in Thüringen aktiv. Mit Verantwortung für unser Land, für die Menschen, die zu uns kommen, und diejenigen, die schon hier leben.“
Die gesamte Protokollerklärung Bayerns und Thüringens im Wortlaut:
„Auch aus Sicht Bayerns und Thüringens bietet die Integrationsministerkonferenz einen wichtigen Rahmen, um Herausforderungen in der Integrationspolitik zu identifizieren und Lösungen in Abstimmung der Bundesländer zu erarbeiten. Besonders in einer Zeit, in der Integration nicht nur eine gesellschaftliche Aufgabe, sondern auch eine wirtschaftliche und soziale Herausforderung darstellt, ist eine koordinierte Herangehensweise von größter Bedeutung. Auch die an den Bund gestellten Forderungen nach einer höheren Beteiligung an den Kosten der Länder und Kommunen im Bereich Asyl und Integration werden unterstützt.
Gleichwohl können Bayern und Thüringen der Göttinger Erklärung nicht zustimmen. Sie macht nicht deutlich, dass es in der Migrationspolitik eines grundsätzlichen Politikwechsels bedarf. So bildet die Göttinger Erklärung die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Integration und Migration nicht realistisch ab. Migration bringt, wenn sie geordnet und gesteuert erfolgt, Chancen wie kulturelle Bereicherung oder die Fachkräftesicherung. Die aktuelle Migrationslage birgt aber auch komplexe Herausforderungen wie insbesondere die Überlastung öffentlicher Ressourcen und bei misslingenden Integrationsprozessen soziale Spannungen. Ohne die Anerkennung und gezielte Auseinandersetzung mit diesen Herausforderungen können wir nicht effektiv an Lösungen arbeiten und riskieren dadurch auch ein weiteres Schwinden der Akzeptanz von Migration insgesamt. Eine nach Aufenthaltsstatus und Bleibeperspektive differenzierte Betrachtung, die sowohl Chancen als auch Herausforderungen ausgewogen berücksichtigt, ist daher unerlässlich.
Zum Staatsangehörigkeitsrechts halten Bayern und Thüringen an ihrer Zielsetzung fest, dass eine Einbürgerung erst am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses stehen kann. Wir begrüßen deshalb die im Koalitionsvertrag festgelegte Planung, die schnelle Einbürgerungsmöglichkeit nach drei Jahren wieder abzuschaffen.
Auch den pauschalen Forderungen zum Familiennachzug, zur Notwendigkeit von humanitären Aufnahmeprogrammen und zur Westbalkanregelung wird nicht zugestimmt.“