„Die derzeit in Abstimmung befindliche Änderung der Flüchtlingsverteilungsverordnung ist ein wichtiger Schritt dazu. Sie bringt finanzielle und planerische Sicherheit.“ Die Pauschalen für Unterbringungsplätze sollen von 210 Euro pro Monat auf 294 Euro bei den Landkreisen und bei den kreisfreien Städten auf 332 Euro steigen. Diese Pauschalen werden nicht mehr pro belegten, sondern pro vorgehaltenen Platz gezahlt. Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten also nicht nur deutlich mehr Geld, sondern auch deutlich mehr Planungssicherheit.
„Der immer wieder angeführte Vergleich mit Sachsen hinkt“, betont Denstädt weiter. In Sachsen gilt eine Unterbringungspauschale von 562,50 Euro je Person. Diese wird aber nicht monatlich, sondern vierteljährlich gezahlt. Hieraus ergibt sich ein monatlicher Betrag in Höhe von 187,50 Euro. Zudem erhalten die Kommunen diesen Betrag lediglich für bestimmte Personengruppen. Für die übrigen Personengruppen gibt es nur eine Erstattungspauschale, in der alle notwendigen Ausgaben inklusive Verwaltungsaufwand für Personal- und Sachausgaben enthalten sind. Das sächsische Jahresbetragssystem geht zudem von einem Eigenanteil der Kommunen in Höhe von zehn Prozent aus.
Die Ministerin hatte die Pressekonferenz am Abend vorzeitig verlassen, um mit dem vor Ort befindlichen Abteilungsleiter sofort das Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden zu analysieren und Arbeitsaufträge zu veranlassen.