Der Landesrechnungshof hatte bemängelt, dass die Ausgaben für die Bezahlung der Landesbediensteten im vorliegenden Haushaltsentwurf nicht ausreichend enthalten seien. „Das ist zutreffend. So berücksichtigt das Personalkostenbudget die vom Landtag bereits beschlossenen Besoldungsanpassungen zum Februar 2025 noch nicht. Der Haushalt muss ausgabenbewusst, aber auskömmlich sein“, sagt Meißner. „Die Justiz befindet sich mitten im Generationenwechsel. In den kommenden Jahren steht eine regelrechte Ruhestandswelle an. Um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, müssen wir diesem Bedarf entsprechend einstellen.“
Auch die Personalsituation in der Thüringer Justiz ist in den vergangenen Tagen in die Schlagzeilen geraten. „Die bisherigen Planungen leisten dafür Vorschub. Um dem entgegenzuwirken, braucht es daher dringend die Erhöhung der Haushaltsansätze in unserem Ressorts“, so Meißner. „Hier geht es um die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Staatsanwaltschaften, Gerichte und Justizvollzug müssen Sinne der Wahrung von Recht und Sicherheit arbeitsfähig sein.“