Entschädigungsfonds NSU
Beschluss des Landtages
Der Thüringer Landtag hat in seiner 96. Sitzung am 29. September 2017 folgenden Beschluss gefasst:
„I. Der Landtag stellt fest:
- Der rechtsterroristische Nationalsozialistische Untergrund (NSU) ermordete
Enver Şimşek
Abdurrahim Özüdoğru
Süleyman Taşköprü
Habil Kılıç
Mehmet Turgut
İsmail Yaşar
Θεόδωρος Βουλγαρίδης (Theodoros Boulgarides)
Mehmet Kubaşık
Halit Yozgat
Michèle Kiesewetter
aus rassistischer und extrem rechter Motivation heraus. Darüber hinaus wurden mehrere Menschen durch die Bombenanschläge der rechtsterroristischen Gruppe NSU in einem Nürnberger Lokal in der Südstadt, auf der Keupstraße und der Probsteigasse in Köln teils lebensgefährlich verletzt. Weitere zum Teil schwerverletzte Opfer gab es bei den Raubüberfällen.
- Nach den festgestellten Ergebnissen des Untersuchungsausschusses 5/1 des Thüringer Landtags haben die Sicherheitsbehörden des Landes bei der Fahndung nach den flüchtigen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe versagt. Die Zusammenarbeit zwischen dem damaligen Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz und Thüringer Landeskriminalamt war von Rivalität und gegenseitigem Misstrauen geprägt, wodurch eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit verhindert wurde. Durch dieses Fehlverhalten wurde die Gruppe nicht frühzeitig gestoppt, sondern konnte über einen langen Zeitraum hinweg ihre Taten begehen.
- Der Landtag bekennt sich zu seiner politischen Verantwortung gegenüber den Opfern, Angehörigen und Geschädigten der rechtsterroristischen Morde, Anschläge und Raubüberfälle des NSU.
II. Der Landtag bittet die Landesregierung,
- einen Entschädigungsfonds für die Opfer, Angehörigen und Geschädigten der Taten des NSU einzurichten und dem Landtag hierüber zu berichten,
- Rahmenbedingungen für ein unbürokratisches Verfahren für eine zeitnahe Auszahlung der Entschädigungsleistung zu schaffen.
III. Der Landtag wird im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 Mittel für den Opferentschädigungsfonds in angemessener Höhe sicherstellen.“
Der Landeshaushaltsplan des Freistaats Thüringen sieht für den Opferentschädigungsfonds im Jahr 2018 Geldmittel in Höhe von 1.500.000,00 EUR vor.
Die in dem Beschluss genannten Rahmenbedingungen für das Verfahren zur Auszahlung der Entschädigungsleistungen ergeben sich aus den Durchführungsbestimmungen zum Entschädigungsfonds für die Opfer und Betroffenen von Taten des Nationalsozialistischen Untergrunds.
Wesentlicher Inhalt dieser Bestimmungen
Übersetzungen
Türkisch
Kurdisch
Griechisch
Ansprechpartner
Das Ministerium erteilt Ihnen gerne ergänzende Auskünfte, unterstützt Sie im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Antragstellung oder vermittelt Ihnen eine entsprechende Unterstützung. Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Herr Heinz
Tel.: 0361 573511246
E-Mail: juergen.heinz@tmmjv.thueringen.de
Herr Bodenburg
Tel.: 0361 573511275
E-Mail: eberhard.bodenburg@tmmjv.thueringen.de
Postanschrift:
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Postfach 90 04 62
99107 Erfurt
Darüber hinaus können Sie sich jederzeit an die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer und die Opferangehörigen der sogenannten Zwickauer Zelle, Frau Prof. Barbara John, wenden. Sie ist wie folgt erreichbar:
Prof. Barbara John
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e. V.
Brandenburgische Straße 80
10713 Berlin
Tel.: 030 86001182
0170 5641424
E-Mail: john@paritaet-berlin.de