Ein wichtiger Punkt des Programm waren die aktuellen, Corona-bedingten Herausforderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, zum Beispiel das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz. Dazu Minister Adams:
"Es wäre fatal gewesen, wenn der Corona-Welle auch eine unkontrollierte Insolvenwelle gefolgt wäre. Mit der Aussetzung wurde Zeit gewonnen, die für eine weitergehende Lösung genutzt werden musste, eine Lösung, die über die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Insolvenzgrund der Überschuldung bis zum Ende des Jahres hinausgeht."